AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
FÜR DEN E- COMMERCE
(AGB E-COMMERCE)


05.07.16 MAESTRANI Schweizer Schokoladen AG, CH-9230 Flawil

 


A ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1.Geltung


1.1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen für den E-Commerce (AGB E-COMMERCE) der Maestrani Schweizer Schokoladen AG (im Folgenden: „Maestrani“) gelten für den Vertrieb von sämtlichen Schokoladeprodukten sowie mit diesen Schokoladeprodukten in Zusammenhang stehenden Veranstaltungen und Dienstleistungen durch Maestrani für Besteller und Auftraggeber (im Folgenden für beide: „Besteller“) über das Internet (Website www.chocolarium.ch). Insbesondere gelten die AGB E-COMMERCE auch für einen allfälligen eigenen Webshop von Maestrani.
In den Geltungsbereich der AGB E-COMMERCE fallen sowohl Veranstaltungen und Dienstleistungen, welche durch Maestrani selbst durchgeführt bzw. erbracht werden, als auch Veranstaltungen und Dienstleistungen, welche durch Dritte durchgeführt bzw. erbracht und durch Maestrani für diese über das Internet vertrieben werden.
Insbesondere sind die AGB E-COMMERCE anwendbar auf alle Schokoladeprodukte (im Folgenden: „Produkte“) sowie Veranstaltungen und Dienstleistungen (Fabrikbesichtigungen, auch kombiniert mit Besuchen von landschaftli-chen und kulturellen Sehenswürdigkeiten, Giesskurse, Events und Catering), welche Maestrani im Rahmen des „Chocolarium“ verkauft oder selber durchführt bzw. erbringt und welche von Bestellern über das Internet von Ma-estrani gekauft bzw. gebucht werden.


1.2. Die Besteller stimmen beim Online-Bestell- bzw. Buchungsvorgang (im Folgenden für beides: „Online-Bestellvorgang“) über das Internet der Anwendbarkeit der AGB E-COMMERCE der Maestrani durch die Aktivierung einer entsprechenden Schaltfläche („Button“) ausdrücklich zu. Gleichzeitig bestätigen sie, die AGB E-COMMERCE gelesen zu haben.
Die AGB E-COMMERCE der Maestrani werden den Bestellern beim Bestellvorgang durch einen entsprechenden Link auf die Website www.chocolarium.ch bekannt und zugleich zugänglich gemacht.


1.3. Die AGB E-COMMERCE der Maestrani gehen anderslautenden Geschäftsbedingungen der Besteller vor.


1.4. Abweichungen von den AGB E-COMMERCE der Maestrani gelten nur dann, wenn sie schriftlich mit den Bestellern vereinbart oder von Maestrani schriftlich anerkannt werden.



2. Vertragsschluss und Tickets


2.1. Ein Vertragsschluss mit den Bestellern kommt beim Online-Bestellvorgang über das Internet zustande nach Zustim-mung zu den AGB E-COMMERCE der Maestrani (gemäss vorstehender Ziff. 1.2.) und durch das Aktivieren einer entsprechenden Schaltfläche („Button“) zum Kauf bzw. zur Buchung der von Maestrani über das Internet angebote-nen Produkte sowie Veranstaltungen und Dienstleistungen, welche durch die Besteller in den virtuellen Warenkorb gelegt worden sind.


2.2. Dabei erfolgt beim Verkauf bzw. beim Online-Vertrieb über das Internet von Schokoladeprodukten der Maestrani sowie von Veranstaltungen und Dienstleistungen, die durch Maestrani selbst durchgeführt bzw. erbracht werden, ein direkter Vertragsschluss zwischen Maestrani und den Bestellern.
Beim Verkauf von Veranstaltungen und Dienstleistungen, welche durch Dritte, insbesondere Reise-, Tour- oder Car-unternehmen durchgeführt bzw. erbracht werden, handelt Maestrani beim Online-Vertrieb über das Internet lediglich als Stellvertreter bzw. als Abschlussagent im Namen und auf Rechnung des Drittveranstalters. Zwischen Maestrani und den Bestellern entstehen somit keine vertraglichen Beziehungen.


2.3. Bei Online-Bestellungen von Veranstaltungen und Dienstleistungen über das Internet erwirbt der Besteller ein über-tragbares Ticket, das ihn zur Teilnahme an den entsprechenden Veranstaltungen und/oder zum Bezug der entspre-chenden Dienstleistungen berechtigt. Dieses Ticket ist 1 (ein) Jahr gültig, und wird dem Besteller entweder in Papier-form ausgedruckt mit schriftlicher Auftragsbestätigung per Post oder als print@home-Ticket per e-mail an die von ihm beim Online-Bestellvorgang angegebene Adresse geschickt.
Die Tickets für Veranstaltungen und Dienstleistungen können grundsätzlich weder umgetauscht noch zurückgege-ben werden. Vorbehalten bleibt das Widerrufsrecht gemäss der nachstehenden Ziff. 18.2.


2.4. Die Online-Bestellungen von Produkten über das Internet werden durch Maestrani bei Zustellung dieser Produkte gegenüber den Bestellern schriftlich bestätigt (gemäss nachstehender Ziff. 3.).


2.5. Soweit für rechtserhebliche Erklärungen, Auftragsbestätigungen oder sonstige Vereinbarungen Schriftform verlangt wird, gelten als Schriftform auch Fax oder E-Mail.


3. Lieferung


3.1. Auftragsbestätigung und Lieferung der von den Bestellern gekauften Produkte oder der gebuchten Veranstaltungen und Dienstleistungen erfolgen gemäss der Online-Bestellung.


3.2. Die Lieferung von bestellten Produkten bzw. die Zustellung der Tickets für die gebuchten Veranstaltungen und Dienstleistungen erfolgen erst bei Gutschrift der Zahlung durch das mit der Kreditkartenabwicklung (nachstehende Ziff. 5.1.) beauftragte Unternehmen.


3.3. Allfällige von den Bestellern nachträglich verlangte Abweichungen von der Auftragsbestätigung bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten sind von den Bestellern zu übernehmen.
Vorbehalten bleiben Abweichungen, die eine Qualitätsverbesserung bewirken; solche Abweichungen kann Maestra-ni von sich aus vornehmen, sofern sie keine Mehrkosten zur Folge haben.



4. Preise


4.1. Die Preise von Maestrani für ihre Produkte sowie für die Tickets von Veranstaltungen und Dienstleistungen verste-hen sich, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wird, netto und unverzollt (ohne Abzug von allfälligem Rabatt und Skonto, zuzüglich Spesen und Kosten für Verpackung, Transport und Versicherung sowie allfällige Steuern, ins-besondere Mehrwertsteuern und Gebühren irgendwelcher Art).


4.2. Die Versandkosten werden durch Maestrani beim Online-Bestellvorgang zum Preis der Waren bzw. der Tickets von Veranstaltungen und Dienstleistungen hinzugerechnet.


5. Zahlungsbedingungen


5.1. Bestellungen von Produkten sowie von Tickets für Veranstaltungen und Dienstleistungen von Maestrani über das Internet sind im Voraus und mit den von Maestrani im Online-Bestellvorgang bezeichneten und anerkannten Kredit-karten zu bezahlen.


5.2. Der Erfüllungsort für Zahlungen befindet sich am Sitz von Maestrani (CH9230 Flawil).


6. Einverständniserklärung


6.1 Mit der Zustimmung der Anwendbarkeit der AGB E-COMMERCE der Maestrani durch die Aktivierung einer entspre-chenden Schaltfläche („Button“) beim Online-Bestellvorgang, ist der Besteller auch gleichzeitig damit einverstanden, dass seine Angaben gespeichert und für Markenkommunikation und Produktinformationen durch Maestrani genutzt werden können.



B. WEITERE BESTIMMUNGEN WEITERE BESTIMMUNGEN FÜR PRODUKTEFÜR PRODUKTE
7. Übergang von Nutzen und Gefahr


Nutzen und Gefahr bei der Bestellung von Produkten gehen auf den Besteller zum Zeitpunkt der Ablieferung der bestellten Produkte an den von Maestrani beim Online-Bestellvorgang bezeichneten und bestimmten oder an den vom Besteller angebotenen und von diesem ausgewählten Frachtführer über.


8. Transport und Versicherung


8.1. Der Transport der bestellten Produkte erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers.


8.2. Der Besteller muss allfällige Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Transport der bestellten Produkte bei deren Erhalt unverzüglich Maestrani schriftlich mitteilen. Maestrani wird die Beanstandungen in der Folge an den be-treffenden Frachtführer weiterleiten.



9. Lieferfrist


9.1. Die Lieferfrist für die bestellten Produkte wird im Online-Bestellvorgang bekanntgegeben. Allfällige Lieferverzögerun-gen teilt Maestrani dem Besteller rechtzeitig und schriftlich per E-Mail mit.


9.2. In folgenden Fällen verlängert sich die Lieferfrist gemäss Auftragsbestätigung angemessen:
- bei nachträglicher Bestellungsänderungen seitens des Bestellers
- bei Lieferhindernissen, die Maestrani trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann, ungeachtet ob diese bei Maestrani selbst, beim Besteller oder einem Dritten entstanden sind;
- bei höherer Gewalt, wie z.B. Epidemien, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, erheblichen Betriebsstörungen, Unfällen, Arbeitskonflikten, verspäteter oder fehlerhafter Zulieferung der benötigten Rohmaterialien, Halboder Fertigfabri-kate, behördlichen Massnahmen oder Unterlassungen, Naturereignissen.


10. Lieferverzug


10.1. Lieferverzögerungen, die nachweislich von Maestrani verschuldet wurden, berechtigen den Besteller zu einer Ver-zugsentschädigung, falls die Lieferverzögerung beim Besteller nachweislich Schaden bewirkt hat. Die Verzugsent-schädigung beträgt ab der zweiten Woche der Verspätung max. 1 ‰ des Vertragspreises für jenen Teil der Bestel-lung, die verspätet geliefert wurde. Die Verzögerungsentschädigung ist insgesamt auf 1 % des Vertragspreises be-schränkt.


10.2. Maestrani ist berechtigt, eine Verzugsentschädigung durch eine Ersatzlieferung innert angemessener Nachfrist an den Besteller abzuwenden.
Wenn die Lieferung der Produkte durch Maestrani auch innert angemessener Nachfrist nicht erfolgt oder für den Besteller infolge der Verzögerung nutzlos geworden ist, oder die Lieferung als Fixgeschäft vereinbart worden ist (Leistung zu einem genau bestimmten oder bis zu einem bestimmten Zeitpunkt), kann der Besteller ohne weitere Fristansetzung vom Vertrag zurücktreten und unter Beanspruchung der Verzugsentschädigung auf die Ersatzliefe-rung verzichten.


10.3. Die Regelungen in vorstehenden Ziff. 9.1. und 9.2. ersetzen die gesetzlichen Bestimmungen über den Verzug ge-mäss Art. 107 bis 109 OR. Insbesondere schuldet Maestrani dem Besteller unter Vorbehalt von Art. 100 Abs. 1 OR wegen Lieferungsverspätungen keine weiteren Entschädigungen, auch nicht für allfällige Mangelfolgeschäden oder für entgangenen Gewinn.



11. Prüfung der Lieferung


11.1. Der Besteller hat die Lieferung von Produkten, sobald es mit dem normalen Geschäftsgang vereinbar ist, zu prüfen. Allfällige Mängel, insbesondere bezüglich der Haltbarkeit der gelieferten Produkte – auch wenn diese erst zu einem späteren Zeitpunkt, aber noch vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums, auftreten – sind Maestrani unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt dies der Besteller, so gelten die Lieferungen von Produkten der Maestrani als ge-nehmigt.


11.2. Der Besteller hat die als mangelhaft bezeichneten Produkte nach erfolgter Beanstandung für eine Probeentnahme bereitzuhalten.


12. Gewährleistung


12.1. Maestrani leistet Gewähr, dass die von ihr gelieferten Produkte der schweizerischen Lebensmittelgesetzgebung und der online Bestellung entsprechen, keine Beschädigungen aufweisen und die in der Online-Bestellung oder in der schriftlichen Auftragsbestätigung zugesicherten Eigenschaften besitzen. Weisen die gelieferten Produkte Beschädi-gungen auf oder besitzen sie nicht die zugesicherten Eigenschaften, so gelten sie als mangelhaft.


12.2. Unter „zugesicherten Eigenschaften“ sind nur jene Eigenschaften zu verstehen, die beim Online-Bestellvorgang oder in den Auftragsbestätigungen sowie allfälligen Gebrauchsanweisungen der Maestrani ausdrücklich als solche be-zeichnet werden.
Zusicherungen sind insbesondere die auf den Produkten von Maestrani angebrachten Mindesthaltbarkeitsangaben.


12.3. Die Ansprüche und allfällige Klagen auf Gewährleistung wegen Mängeln der Sache verjähren gemäss Art. 210 OR mit Ablauf von zwei Jahren (im Folgenden: Gewährleistungsfrist) nach deren Ablieferung an den Besteller. Allfällige Klagen wegen Gewährleistung sind innerhalb der Gewährleistungsfrist einzureichen (massgebend: Datum des Post-stempels der Absendung des Schlichtungsbegehrens oder der Klage). Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist sind jegliche Gewährleistungsansprüche (gemäss nachstehender Ziff. 12.) gegenüber Maestrani verjährt, bzw. ausge-schlossen.
Die auf den Produkten von Maestrani angebrachten Mindesthaltbarkeitsdaten werden durch die Gewährleistungsfrist von zwei Jahren nicht verlängert. Endet das Mindesthaltbarkeitsdatum eines Produktes vor Ablauf von zwei Jahren ab dem Ablieferungszeitpunkt, so besteht keine Gewährleistungspflicht von Maestrani, wenn die schriftliche Mängel-rüge erst nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums erfolgt.


13. Gewährleistungsansprüche


13.1. Der Besteller ist berechtigt, für mangelhafte Produkte von Maestrani Ersatzlieferung zu verlangen.


13.2. Wird die verlangte Ersatzlieferung innert einer angemessenen Nachfrist nicht vorgenommen, so ist der Besteller berechtigt, nach seiner Wahl eine Minderung des Kaufpreises oder eine Wandelung der Liefervereinbarung zu ver-langen.



14. Haftungs- und Gewährleistungsausschluss


14.1. Maestrani haftet nicht und leistet keine Gewähr:
bei unterlassener oder nicht rechtzeitiger Prüfung der gelieferten Produkte sowie bei verspäteter Mängelrüge seitens des Bestellers (siehe Ziff. 10.1. und Ziff. 11.3.);
für Schäden, die Maestrani nachweislich nicht zu verantworten hat, wie unsachgemässer Transport, unsachge-mässe Behandlung oder Verpackung der gelieferten Produkte durch den Besteller oder Dritte;
- für die Haltbarkeit des Produktes nach Ablauf der Mindesthaltbarkeitsdauer;
- nach Ablauf der Gewährleistungsfrist gemäss Ziff. 11.3.;
- bei den in den nachstehenden Ziff. 13.2. bis 13.4. angegebenen Fällen.


14.2. Maestrani haftet nicht und leistet keine Gewähr für Schäden, die durch unsachgemässe Lagerung der gelieferten Produkte entstehen.
Sofern keine schriftlichen Spezifikationen der Lagerhaltung bestehen, sind die optimalen Bedingungen einer sach-gemässen Lagerung: eine kühle, trockene und saubere Lagerhaltung bei 18° C (64° F) und einer Luftfeuchtigkeit von max. 60% sowie die Vermeidung direkter Sonneneinstrahlung und lokaler Einwirkung von Wärme.
14.3. Maestrani haftet nicht und leistet keine Gewähr, wenn der Besteller oder Dritte die von Maestrani gelieferten Produk-te verändern, es sei denn, der Besteller weist nach, dass der Mangel nicht auf die vorgenommenen Veränderungen zurückzuführen ist.
14.4. Die Haftungsund Gewährleistungsansprüche des Bestellers gegenüber Maestrani für gelieferte Produkte sind in diesen AGB E-COMMERCE abschliessend geregelt. Weitere oder andersartige Ansprüche, unter welchem Titel auch immer, stehen dem Besteller nicht zu und gelten als wegbedungen. Maestrani haftet insbesondere nicht für all-fällige Folgeschäden und entgangenen Gewinn.
Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Gewährleistungsbestimmungen (199 OR) sowie die Haftung gemäss dem Produktehaftpflichtgesetz (PrHG).



C. WEITERE BESTIMMUNGEN WEITERE BESTIMMUNGEN FÜR FÜR VERANSTALTUNGEN VERANSTALTUNGEN UND UND DIENSTLEISTUNGENDIENSTLEISTUNGEN
15. Leistungsumfang


Die Besteller der von Maestrani angebotenen eigenen Veranstaltungen und Dienstleistungen sowie der von Ma-estrani vertriebenen Veranstaltungen und Dienstleistungen Dritter erhalten mit den erworbenen Tickets das Recht zum Bezug der Leistungen sowie zum Eintritt und Besuch der gebuchten Veranstaltung (gemäss Auftragsbestäti-gung und/oder Ticketaufdruck). Das Zutritts- und Besuchsrecht besteht unter der Bedingung, dass die Besteller als Veranstaltungsbesucher die Zutritts- bzw. Altersvoraussetzungen der betreffenden Veranstaltung erfüllen. Soweit solche Voraussetzungen bestehen, sind diese im Beschrieb der Veranstaltung auf www.chocolarium.ch vermerkt.


16. Pflichten der Besteller und Ticketerwerber


16.1. Das Kopieren, Verändern oder Nachahmen von Tickets für den Besuch von Veranstaltungen und für den Bezug von Dienstleistungen der Maestrani oder von Drittveranstaltern ist strengstens untersagt. Die Tickets sind zudem vor Schmutz und Beschädigung zu schützen.


16.2. Print@home-Tickets dürfen nur einmal ausgedruckt werden.


16.3. Die Besteller von Veranstaltungen und Dienstleistungen von Maestrani oder von Drittveranstaltern verpflichten sich als Veranstaltungs- und insbesondere als Kursbesucher, sämtliche Sicherheits- und Durchführungsvorschriften so-wie sämtliche diesbezüglichen Weisungen von Maestrani oder von Drittveranstaltern zu beachten, welche ihnen von Maestrani bzw. von Drittveranstaltern oder von deren Hilfspersonen vor, während oder nach der Veranstaltung bzw. des Kurses schriftlich oder mündlich mitgeteilt werden.


17. Leistungsverweigerung und Leistungsausschluss


17.1. Maestrani oder ein Drittveranstalter ist berechtigt, den Bestellern und Ticketinhabern den Zutritt zur Veranstaltung ent-schädigungslos a) zu verweigern oder b) einen Besteller während der Veranstaltung von der Veranstaltung auszu-schliessen, wenn dieser als Veranstaltungsbesucher die Zutrittsvoraussetzungen, insbesondere die für die Veranstal-tung vorgesehenen Altersgrenzen nicht erfüllt, oder wenn der Besteller trotz Aufforderung von Maestrani oder des Dritt-veranstalters oder ihrer Hilfspersonen den Sicherheits- und/oder Durchführungsvorschriften von Maestrani bzw. des Drittveranstalters nicht nachkommt.


17.2. Der erste Inhaber eines print@home-Tickets erhält Zutritt zur Veranstaltung, dann wird das Ticket für weitere Zutritte gesperrt.


17.3. Print@home-Tickets werden zu Beginn der Veranstaltung maschinell geprüft. Ist der Strichcode auf den Tickets vom elektronischen Zutrittssystem nicht lesbar und die Strichcodenummer nicht entzifferbar, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Einlass zur Veranstaltung. Wird ein Besucher aus diesem Grund abgewiesen, besteht kein Anspruch auf Entgelt.


18. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Veranstaltungsdaten


18.1. Maestrani kann wegen nicht auszuschliessender Beeinflussungen des Ticketvertriebssystems durch Übermittlungs-fehler, technische Störungen oder rechtswidrige Eingriffe Dritter keine Gewährleistung für die Richtigkeit und Voll-ständigkeit der im Internet unter www.chocolarium.ch angegebenen bzw. aufgeschalteten Veranstaltungsdaten für ihre eigenen Veranstaltungen oder Drittveranstaltungen übernehmen.


18.2. Den Bestellern von Tickets für Veranstaltungen von Maestrani oder Dritter steht jedoch ein Widerrufsrecht gegenüber Maestrani bzw. dem Drittveranstalter zu, wenn die Ticketbestellung auf der Basis von nachweislich falsch aufgeschalte-ten Veranstaltungsdaten erfolgte und somit für den Ticketkauf nachweislich relevante Daten (Datum, Preise, Orte) im Nachhinein durch Maestrani als Veranstalter oder durch einen Drittveranstalter geändert werden müssen. Das Wider-rufsrecht kann während der Gültigkeitsdauer des von der Änderung betroffenen Tickets bis maximal 7 Tage vor dem im Internet angegebenen Durchführungsdatum der Veranstaltung ausgeübt werden (massgebend ist bei schriftlichem Wi-derruf das Datum des Poststempels). Bei Ausübung des Widerrufsrechts hat der Besteller Anspruch auf die Rückerstat-tung des Ticketpreises analog nachstehender Ziff. 20. Abs. 3.



19. Gewährleistung bei Catering Events


19.1. Der Besteller hat Beanstandungen der bei Catering Events verwendeten bzw. an die Besucher abgegebenen Ge-tränke und Speisen gegenüber den anwesenden Verantwortlichen von Maestrani unverzüglich mündlich zu rügen und die mündlich geltend gemachten Mängel innerhalb der folgenden drei Werktage (massgebend Datum des Post-stempels) Maestrani auch schriftlich mitzuteilen bzw. gegenüber Maestrani schriftlich zu rügen. Unterlässt dies der Besteller, so gelten die bei Catering Events erbrachten Leistungen von Maestrani als genehmigt.


19.2. Die Gewährleistung für die bei Catering Events verwendeten bzw. an die Besucher abgegebenen Getränke und Speisen richtet sich im Übrigen sinngemäss nach den vorstehenden Ziff. 11. bis 13. für die Produkte von Maestrani.


20. Verschiebungen und Absagen von Veranstaltungen


20.1. Erfolgt durch einen Besteller eine Absage für die Teilnahme an einer durch diesen Besteller gebuchten Veranstal-tung, so besteht für diesen Besteller, unbesehen vom Grund für diese Verschiebung, weder ein Umtausch- noch ein Rückgaberecht für das Ticket für diese Veranstaltung. Der betreffende Besteller behält im Rahmen der Gültigkeits-dauer seines Tickets die Möglichkeit und die Berechtigung, dieselbe Veranstaltung an einem anderen ordentlichen Termin gemäss dem Angebot der Maestrani im Internet zu besuchen.


20.2. Erfolgt durch Maestrani oder durch einen Drittveranstalter eine Absage oder Verschiebung einer durch einen Bestel-ler gebuchten Veranstaltung, so besteht für den Besteller, unbesehen vom Grund für diese Verschiebung, grund-sätzlich ebenfalls weder ein Umtausch- noch ein Rückgaberecht für das Ticket, sofern innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer des Tickets der Besuch der verschobenen Veranstaltung an einem anderen ordentlichen Termin gemäss dem Angebot der Maestrani im Internet oder an einem von Maestrani bzw. einem von einem Drittveranstal-ter angebotenen Ersatztermin möglich ist. Vorbehalten bleibt jedoch der Nachweis des von der Absage oder der Verschiebung betroffenen Bestellers, dass es ihm persönlich zeitlich nicht mehr möglich oder zumutbar ist, innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer des Tickets an derselben Veranstaltung an einem anderen ordentlichen Termin gemäss dem Angebot der Maestrani im Internet oder an einem von Maestrani bzw. einem von einem Drittveranstal-ter angebotenen Ersatztermin teilzunehmen.
Bei Drittveranstaltungen besteht keine Rückgabe- oder Umtauschrecht des Tickets der Besteller gegenüber Ma-estrani, und eine allfällige Rückgabe bzw. Umtausch der Tickets sind durch die Besteller auf direktem Weg beim Drittveranstalter einzufordern.


20.3. Wird eine von Maestrani im Internet angebotene eigene Veranstaltung durch Maestrani oder eine Drittveranstaltung durch deren Veranstalter endgültig abgesagt, so dass sie während der Gültigkeitsdauer der Tickets nicht mehr be-sucht werden kann, so besteht für die Besteller dieser Veranstaltung, unbesehen vom Grund für diese Verschie-bung, ein Umtausch- oder ein Rückgaberecht für das von ihnen erworbene Ticket für diese Veranstaltung. Wählt ein betroffener Besteller das Rückgaberecht, so wird ihm durch Maestrani bei eigenen Veranstaltungen der beim Online-Bestellvorgang bezahlte Ticketpreis samt den bezahlten Versandkosten zurückvergütet.
Bei Drittveranstaltungen bestehen keine Rückerstattungsansprüche der Besteller gegenüber Maestrani, und allfällige Rückerstattungen sind durch die Besteller auf direktem Weg beim Drittveranstalter einzufordern.



21. Haftungsausschluss


21.1. Maestrani haftet gegenüber den Bestellern von eigenen Veranstaltungen und Dienstleistungen für allfällige Schäden, welche durch Maestrani bzw. deren Mitarbeiter und Hilfspersonen bei der Durchführung von solchen Veranstaltun-gen und Dienstleistungen verursacht werden, unter Vorbehalt von Art. 100 Abs. 1 OR (Schweizerisches Obligatio-nenrecht) nur soweit, als eine Deckung im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung von Maestrani besteht.


21.2. Soweit Maestrani bei Drittveranstaltungen lediglich als Stellvertreter bzw. als Abschlussagent im Namen und auf Rech-nung des Drittveranstalters gegenüber den Bestellern handelt, wird jegliche Haftung von Maestrani für sämtliche Schä-den ausgeschlossen, welche die Besteller als Besucher von Drittveranstaltungen vor, während oder nach dem Besuch dieser Veranstaltungen erlitten haben, unbesehen davon, ob diese Schäden durch den Drittveranstalter, durch Hilfsper-sonen des Drittveranstalters oder durch Dritte verursacht worden sind.


21.3. Die Haftungsund Gewährleistungsansprüche (gemäss vorstehenden Ziff. 17. bis Ziff. 19. sowie Ziff. 20.1. und 20.2.) des Bestellers gegenüber Maestrani und Drittveranstaltern für Veranstaltungen und Dienstleistungen sind in diesen AGB E- COMMERCE abschliessend geregelt. Weitere oder andersartige Ansprüche, unter welchem Titel auch immer, stehen dem Besteller nicht zu und gelten als wegbedungen. Maestrani und Drittveranstalter haften ins-besondere nicht für allfällige Folgeschäden und entgangenen Gewinn.
Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Gewährleistungsbestimmungen (199 OR) sowie die Haftung gemäss dem Produktehaftpflichtgesetz (PrHG).

 


D. SSCHLUSSBESTIMMUNGENCHLUSSBESTIMMUNGEN
22. Übertragung von Rechten


Den Parteien ist ohne vorgängige schriftlich Zustimmung der anderen Partei nicht erlaubt, Rechte und Pflichten aus einem Vertrag auf Dritte zu übertragen.


23. Salvatorische Klausel


23.1. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der AGB E-COMMERCE von Maestrani mit Bestellern bleiben die übrigen Bestimmungen uneingeschränkt wirksam. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem rechtlichen Sinngehalt und dem angestrebten Zweck der unwirksamen bzw. ungültigen Bestimmung am nächsten kommen.


23.2. Die gleiche Regelung wie bei der Teilunwirksamkeit gilt auch im Falle einer Lücke in den vertraglichen Regelungen.



24. Anwendbares Recht


Alle Rechtsbeziehungen zwischen Maestrani sowie Drittveranstaltern und den Bestellern beurteilen sich ausschliess-lich nach schweizerischem Recht, unter vollständigem Ausschluss von kollisionsrechtlichen Normen und unter Aus-schluss des UNÜbereinkommen vom 11. April 1980 über Verträge bezüglich des Internationalen Warenkaufes (Wiener Kaufrecht).

 

25. Gerichtsstand


Streitigkeiten zwischen Maestrani sowie Drittveranstaltern und Bestellern über bestellte Produkte und gebuchte Veranstaltungen und Dienstleistungen sind von den Gerichten am Sitz von Maestrani unter Ausschluss aller anderen Gerichte zu entscheiden. Maestrani und Drittveranstalter sind berechtigt, Schlichtungsbegehren oder Klagen gegen Besteller bei den Schlichtungsbehörden bzw. bei den Gerichten am Sitz von Maestrani einzureichen.